{"id":7266,"date":"2026-01-09T10:31:22","date_gmt":"2026-01-09T10:31:22","guid":{"rendered":"https:\/\/venicewaterlink.promoservicebeta.com\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2026-02-17T09:50:15","modified_gmt":"2026-02-17T09:50:15","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/venicewaterlink.promoservicebeta.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"7266\" class=\"elementor elementor-7266 elementor-6795\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-78bfe63 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"78bfe63\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-068afa0 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"068afa0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1 class=\"entry-title\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1><div class=\"page-content\"><div class=\"wpb-content-wrapper\"><div class=\"vc_row wpb_row vc_row-fluid\"><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\"><div class=\"wpb_text_column wpb_content_element\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h2><strong>Bedingungen f\u00fcr einzelne touristische Dienstleistungen<\/strong><\/h2><p>Die Bedingungen und Hauptmerkmale der gebuchten touristischen Dienstleistung sind im Voucher \/ Bef\u00f6rderungsdokument \/ Reisedokument aufgef\u00fchrt, das nach Buchung und Zahlung ausgedruckt oder auf dem Smartphone gespeichert werden kann. Neben den Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs und eventuell anwendbaren Sondervorschriften gelten die vom jeweiligen Anbieter festgelegten Bedingungen, einschlie\u00dflich derjenigen, die im Falle eines vorzeitigen R\u00fccktritts gelten (Stornogeb\u00fchren). Bei Stornierung der Buchung einer Exkursion oder eines Transfers, die Venice Water Link s.r.l. bis 24 Stunden vor dem Datum der Exkursion mitgeteilt werden muss, wird die M\u00f6glichkeit gegeben, denselben Voucher an einem anderen zu vereinbarenden Datum zu nutzen. Die Vertragsbedingungen sind auf der Website und\/oder \u00fcber andere offizielle Kan\u00e4le des Anbieters und\/oder des zur Erbringung der Dienstleistung verpflichteten Unternehmens (z. B. Bef\u00f6rderer) einsehbar. Der Kauf der angeforderten Dienstleistung setzt die Kenntnisnahme und Annahme der genannten Bedingungen voraus.    <\/p><p><strong>BUCHUNGSDATEN: <\/strong>Der Vertragspartner best\u00e4tigt, dass die in den entsprechenden Abschnitt der Buchung eingegebenen personenbezogenen Daten der Reisenden mit den in den jeweiligen Personaldokumenten angegebenen Daten vollst\u00e4ndig \u00fcbereinstimmen, und verpflichtet sich, rechtzeitig zu \u00fcberpr\u00fcfen, dass die in den beigef\u00fcgten Dokumenten angegebenen Daten korrekt sind (z. B. Daten, Namen, Reiseziel).<\/p><p><strong>PERSONALDOKUMENTE: <\/strong>F\u00fcr die Inanspruchnahme der erworbenen Dienstleistungen ist der Besitz geeigneter Personaldokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Visum) oder anderer von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in Bezug auf das Reiseziel und die Reisenden vorgeschriebener Dokumente erforderlich. Die Reisenden, insbesondere minderj\u00e4hrige oder ausl\u00e4ndische Teilnehmer, m\u00fcssen sich rechtzeitig \u00fcber die f\u00fcr die Ausreise erforderlichen Formalit\u00e4ten informieren, die vom Abfahrts-, Transit- und Zielland sowie vom Dienstleister vorgeschrieben sind. <\/p><p><strong>NICHTANWENDBARKEIT DES TOURISMUSGESETZBUCHS: <\/strong>Wer nur eine Bef\u00f6rderungsleistung, Unterkunft, Mietwagen oder eine andere separate touristische Dienstleistung erwirbt, profitiert nicht von den Schutzma\u00dfnahmen und Rechten der Richtlinie 2015\/2302 und somit des Tourismusgesetzbuchs. Bei Erwerb einer einzelnen touristischen Dienstleistung oder verbundener Reiseleistungen (wie in Art. 33 f) des Tourismusgesetzbuchs definiert) haftet die verkaufende Agentur nicht f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung der gebuchten Dienstleistung, und die Verantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertragserf\u00fcllung liegt ausschlie\u00dflich beim Anbieter, den der Reisende im Problemfall kontaktieren muss. <\/p><p><strong>BEDINGUNGEN F\u00dcR VERBUNDENE REISELEISTUNGEN <\/strong>(Art. 33 f) Tourismusgesetzbuch):<\/p><p>Falls die Agentur den Verkauf verbundener Reiseleistungen vermittelt \/ erleichtert hat, verf\u00fcgen die Reisenden \u00fcber einen Schutz zur Erstattung der erhaltenen Zahlungen f\u00fcr nicht erbrachte Dienstleistungen aufgrund der Zahlungsunf\u00e4higkeit der verkaufenden Agentur (Art. 49 Tourismusgesetzbuch); dieser Schutz sieht keine Erstattung im Falle der Zahlungsunf\u00e4higkeit des betreffenden Dienstleisters vor. <strong>In diesem Zusammenhang wird das <a href=\"\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/Modulo-informativo-servizi-turistici-collegati-online-VeniceWaterLink.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">STANDARDINFORMATIONSFORMULAR<\/a> beigef\u00fcgt.<\/strong><\/p><h2><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Pauschalreisevertr\u00e4ge<\/strong><\/h2><p>Neben den nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Reisevertrags die im Katalog enthaltene Beschreibung der Pauschalreise bzw. das separate Reiseprogramm sowie die Buchungsbest\u00e4tigung der vom Reisenden angeforderten Dienstleistungen zusammen mit den Dokumenten gem\u00e4\u00df Art. 36 Absatz 8 des Tourismusgesetzbuchs. Wenn der Vertrag \u00fcber ein Reiseb\u00fcro vermittelt wird, wird die Buchungsbest\u00e4tigung vom Reiseveranstalter an das Reiseb\u00fcro als Bevollm\u00e4chtigten des Reisenden gesendet, und dieser hat das Recht, sie von diesem zu erhalten. Mit der Unterzeichnung des Kaufangebots f\u00fcr die Pauschalreise erkl\u00e4rt der Reisende ausdr\u00fccklich, dass er f\u00fcr sich und f\u00fcr die Personen, f\u00fcr die er die Komplettleistung anfordert, sowohl den darin geregelten Reisevertrag als auch die darin enthaltenen Hinweise sowie die vorliegenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verstanden und akzeptiert hat.   <\/p><p><strong>1. RECHTSGRUNDLAGEN<\/strong><\/p><p>Der Verkauf von Pauschalreisen, die im Inland oder Ausland zu erbringende Dienstleistungen zum Gegenstand haben, richtet sich nach den Art. 32-51 <em>novies<\/em> des Gesetzesdekrets Nr. 79 vom 23. Mai 2011 (sog. \u201eTourismusgesetzbuch\u201c, im Folgenden CdT), in der derzeitigen Fassung des Gesetzesdekrets Nr. 62 vom 06.06.2018 zur Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2015\/2302, sowie nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (Codice Civile) in Bezug auf Transport, Dienstleistungsauftr\u00e4ge und Mandate, soweit anwendbar, und nach dem Schifffahrtsgesetzbuch (R.D. Nr. 327 vom 30.03.1942).     <\/p><p><strong>2. VERWALTUNGSRECHTLICHE REGELUNG<\/strong><\/p><p>Der Veranstalter und die verkaufende Agentur der Pauschalreise, an die sich der Reisende wendet, m\u00fcssen gem\u00e4\u00df den geltenden Rechtsvorschriften zur Aus\u00fcbung der jeweiligen T\u00e4tigkeiten berechtigt sein. Der Veranstalter und der Verk\u00e4ufer teilen Dritten vor Vertragsabschluss die Einzelheiten der Versicherungspolice zur Deckung der Risiken aus der Berufshaftpflicht sowie die Einzelheiten der Garantie gegen die Risiken der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder des Konkurses des Veranstalters und des Verk\u00e4ufers mit, jeweils im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeit, zum Zwecke der Erstattung der gezahlten Betr\u00e4ge oder der R\u00fcckf\u00fchrung des Reisenden zum Abfahrtsort.<\/p><p><strong>3. DEFINITIONEN (ART. 33 CdT)<\/strong><\/p><p>F\u00fcr die Zwecke dieses Vertrags versteht man unter:<br>a) Reisender: jede Person, die beabsichtigt, einen Vertrag abzuschlie\u00dfen oder abgeschlossen hat oder berechtigt ist, auf der Grundlage eines Pauschalreisevertrags zu reisen;<br>b) Unternehmer: jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, \u00f6ffentlich oder privat, die im Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen T\u00e4tigkeit bei Pauschalreisevertr\u00e4gen, auch \u00fcber eine andere Person, die in ihrem Namen oder f\u00fcr ihre Rechnung handelt, als Veranstalter, Verk\u00e4ufer, Unternehmer, der verbundene Reiseleistungen vermittelt, oder als Anbieter touristischer Dienstleistungen gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften auftritt;<br>c) Veranstalter: der Unternehmer, der Pauschalreisen zusammenstellt und diese direkt oder \u00fcber einen anderen Unternehmer oder zusammen mit einem anderen Unternehmer verkauft oder zum Verkauf anbietet;<br>d) Verk\u00e4ufer: der vom Veranstalter verschiedene Unternehmer, der von einem Veranstalter zusammengestellte Pauschalreisen verkauft oder zum Verkauf anbietet.<\/p><p><strong>4. BEGRIFF DER PAUSCHALREISE (ART. 33, Absatz 1, Nr. 4, Buchst. c) CdT)<\/strong><\/p><p>Unter Pauschalreise versteht man die \u201eKombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen f\u00fcr dieselbe Reise oder denselben Urlaub, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erf\u00fcllt ist:<\/p><ol><li>dass diese Dienstleistungen von einem einzigen Unternehmer kombiniert werden, auch auf Anfrage des Reisenden oder gem\u00e4\u00df seiner Auswahl, bevor ein einziger Vertrag \u00fcber alle Dienstleistungen abgeschlossen wird;<\/li><li>diese Leistungen, auch wenn sie durch getrennte Vertr\u00e4ge mit einzelnen Erbringern von Reiseleistungen abgeschlossen werden, wie folgt erbracht werden:<br>2.1 Erwerb an einer einzigen Verkaufsstelle und Auswahl, bevor der Reisende der Zahlung zustimmt;<br>2.2 Angebot, Verkauf oder Rechnungsstellung zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis;<br>2.3 Bewerbung oder Verkauf unter der Bezeichnung \u201ePaket\u201c oder einer \u00e4hnlichen Bezeichnung;<br>2.4 Kombination nach Abschluss eines Vertrags, mit dem der Unternehmer dem Reisenden die Auswahl aus einer Reihe verschiedener Arten von Reiseleistungen erm\u00f6glicht, oder Erwerb bei getrennten Unternehmern \u00fcber verbundene Online-Buchungsverfahren, bei denen der Name des Reisenden, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wurde, an einen oder mehrere Unternehmer \u00fcbermittelt werden und der Vertrag mit dem letztgenannten oder den letztgenannten Unternehmern sp\u00e4testens 24 Stunden nach der Best\u00e4tigung der Buchung der ersten Reiseleistung geschlossen wird.<\/li><\/ol><p><strong>5. VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN AN DEN REISENDEN (ART. 34 CdT)<\/strong><\/p><ol><li>Vor Abschluss des Pauschalreisevertrags oder eines entsprechenden Angebots stellen der Veranstalter und, falls die Pauschalreise \u00fcber einen Verk\u00e4ufer verkauft wird, auch dieser dem Reisenden das entsprechende Standardinformationsformular gem\u00e4\u00df Anhang A, Teil I oder Teil II des CdT sowie die folgenden Informationen zur Verf\u00fcgung:<br>a) die Hauptmerkmale der touristischen Dienstleistungen, wie:<br>1) das Reiseziel oder die Reiseziele, die Reiseroute und die Aufenthaltszeitr\u00e4ume mit den jeweiligen Daten und, falls Unterkunft inbegriffen ist, die Anzahl der inbegriffenen \u00dcbernachtungen;<br>2) die Bef\u00f6rderungsmittel, Merkmale und Kategorien, die Orte, Daten und Uhrzeiten der Hin- und R\u00fcckfahrt, die Dauer und den Ort von Zwischenaufenthalten und Anschlussverbindungen; falls die genaue Uhrzeit noch nicht feststeht, informieren der Veranstalter und gegebenenfalls der Verk\u00e4ufer den Reisenden \u00fcber die ungef\u00e4hre Abfahrts- und R\u00fcckkehrzeit;<br>3) die Lage, die Hauptmerkmale und, falls vorgesehen, die touristische Kategorie der Unterkunft gem\u00e4\u00df den Vorschriften des Ziellandes;<br>4) die bereitgestellten Mahlzeiten;<br>5) die Besichtigungen, Ausfl\u00fcge oder sonstigen im vereinbarten Gesamtpreis der Pauschalreise enthaltenen Dienstleistungen;<br>6) die dem Reisenden als Mitglied einer Gruppe erbrachten touristischen Dienstleistungen und in diesem Fall die ungef\u00e4hre Gr\u00f6\u00dfe der Gruppe;<br>7) die Sprache, in der die Dienstleistungen erbracht werden;<br>8) ob die Reise oder der Urlaub f\u00fcr Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t geeignet ist und auf Anfrage des Reisenden genaue Informationen \u00fcber die Eignung der Reise oder des Urlaubs unter Ber\u00fccksichtigung der Bed\u00fcrfnisse des Reisenden;<br>b) die Handelsbezeichnung und die geografische Adresse des Veranstalters und gegebenenfalls des Verk\u00e4ufers, deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen;<br>c) den Gesamtpreis der Pauschalreise einschlie\u00dflich Steuern und aller Geb\u00fchren, Abgaben und sonstigen Zusatzkosten, einschlie\u00dflich eventueller Verwaltungs- und Bearbeitungsgeb\u00fchren, oder, falls diese vor Vertragsabschluss nicht vern\u00fcnftig berechnet werden k\u00f6nnen, einen Hinweis auf die Art der Zusatzkosten, die der Reisende m\u00f6glicherweise noch tragen muss;<br>d) die Zahlungsmodalit\u00e4ten, einschlie\u00dflich des eventuellen als Anzahlung zu zahlenden Betrags oder Prozentsatzes des Preises und des Zeitplans f\u00fcr die Zahlung des Restbetrags oder der finanziellen Garantien, die der Reisende zu zahlen oder zu leisten hat;<br>e) die f\u00fcr die Pauschalreise erforderliche Mindestteilnehmerzahl und die Frist gem\u00e4\u00df Artikel 41, Absatz 5, Buchstabe a), vor Beginn der Pauschalreise f\u00fcr eine eventuelle Vertragsaufl\u00f6sung bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl;<br>f) allgemeine Informationen \u00fcber Pass- und Visumbestimmungen, einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Fristen f\u00fcr die Erlangung von Visa und der Gesundheitsformalit\u00e4ten des Ziellandes;<br>g) Informationen \u00fcber die M\u00f6glichkeit des Reisenden, jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung angemessener R\u00fccktrittsgeb\u00fchren oder gegebenenfalls der vom Veranstalter gem\u00e4\u00df Artikel 41, Absatz 1 CdT geforderten Standardr\u00fccktrittsgeb\u00fchren vom Vertrag zur\u00fcckzutreten;<br>h) Informationen \u00fcber den fakultativen oder obligatorischen Abschluss einer Versicherung, die die Kosten f\u00fcr den einseitigen R\u00fccktritt vom Vertrag durch den Reisenden oder die Kosten f\u00fcr Beistand, einschlie\u00dflich R\u00fcckf\u00fchrung, im Falle von Unfall, Krankheit oder Tod abdeckt;<br>i) die Einzelheiten der Deckung gem\u00e4\u00df Artikel 47, Abs\u00e4tze 1, 2 und 3 CdT.2. Bei Pauschalreisevertr\u00e4gen gem\u00e4\u00df Artikel 33, Absatz 1, Buchstabe d), die telefonisch abgeschlossen werden, stellt der Veranstalter oder Unternehmer dem Reisenden die Standardinformationen gem\u00e4\u00df Anhang A, Teil II, dieses Dekrets sowie die Informationen gem\u00e4\u00df Absatz 1 zur Verf\u00fcgung. <\/li><\/ol><p><strong>6. ABSCHLUSS DES PAUSCHALREISEVERTRAGS (ART. 36 CdT)<\/strong><\/p><ol><li>Das Kaufangebot f\u00fcr die Pauschalreise muss auf einem entsprechenden Vertragsformular, gegebenenfalls elektronisch oder jedenfalls auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger, erstellt werden, das in allen Teilen ausgef\u00fcllt und vom Kunden unterzeichnet wird, der eine Kopie erh\u00e4lt. Die Annahme des Kaufangebots f\u00fcr die Pauschalreise gilt mit der daraus folgenden Vertragsabschluss erst dann als vollzogen, wenn der Veranstalter die entsprechende Best\u00e4tigung, auch \u00fcber ein elektronisches System, an den Reisenden \u00fcber das verkaufende Reiseb\u00fcro sendet, das f\u00fcr die Zustellung an den Reisenden selbst sorgt. Die Angaben zur Pauschalreise, die nicht in den Vertragsunterlagen, Prospekten oder anderen schriftlichen Kommunikationsmitteln enthalten sind, werden vom Veranstalter in ordnungsgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung der ihm gem\u00e4\u00df Art. 36, Absatz 8, CdT obliegenden Verpflichtungen vor Reisebeginn zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/li><li>Besondere W\u00fcnsche bez\u00fcglich der Modalit\u00e4ten der Erbringung und\/oder Ausf\u00fchrung bestimmter Dienstleistungen, die Teil der Pauschalreise sind, einschlie\u00dflich der Notwendigkeit von Hilfe am Flughafen f\u00fcr Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t, der Anforderung von Spezialmahlzeiten an Bord oder am Aufenthaltsort, m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage vorgebracht werden und Gegenstand einer spezifischen Vereinbarung zwischen Reisenden und Veranstalter \u00fcber das bevollm\u00e4chtigte Reiseb\u00fcro sein.<\/li><li>Bei au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertr\u00e4gen hat der Reisende das Recht, innerhalb von f\u00fcnf Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses oder ab dem Datum, an dem er die Vertragsbedingungen und vorl\u00e4ufigen Informationen erh\u00e4lt, falls dies sp\u00e4ter erfolgt, ohne Vertragsstrafen und ohne Angabe von Gr\u00fcnden vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcckzutreten. Bei Angeboten mit deutlich reduzierten Tarifen im Vergleich zu den aktuellen Angeboten ist das R\u00fccktrittsrecht ausgeschlossen. In diesem letzteren Fall dokumentiert der Veranstalter die Preis\u00e4nderung und weist angemessen auf den Ausschluss des R\u00fccktrittsrechts hin (Art. 41, Absatz 7, CdT).  <\/li><\/ol><p><strong>7. ZAHLUNGEN<\/strong><\/p><ol><li>Sofern in den vorvertraglichen Informationen oder im Vertrag nicht anders angegeben, ist bei Unterzeichnung des Kaufangebots f\u00fcr die Pauschalreise Folgendes zu zahlen:<br>a) die Anmeldegeb\u00fchr oder Bearbeitungsgeb\u00fchr (siehe Art. 8);<br>b) Anzahlung auf den im Katalog ver\u00f6ffentlichten Preis der Pauschalreise oder auf das vom Veranstalter angegebene Angebot f\u00fcr die angeforderte Dienstleistung\/Pauschalreise. Der Restbetrag muss sp\u00e4testens zu dem vom Reiseveranstalter in seinem Katalog oder in der Buchungsbest\u00e4tigung der angeforderten Dienstleistung\/Pauschalreise festgelegten Termin gezahlt werden; <\/li><li>Bei Buchungen nach dem als letzter Termin f\u00fcr die Zahlung des Restbetrags angegebenen Datum muss der gesamte Betrag zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufangebots gezahlt werden;<\/li><li>Die Nichtzahlung der oben genannten Betr\u00e4ge zu den festgelegten Terminen sowie die Nicht\u00fcberweisung der vom Reisenden an die verkaufende Agentur gezahlten Betr\u00e4ge an den Reiseveranstalter stellt, unbeschadet etwaiger Garantiema\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df Art. 47 CdT gegen\u00fcber letzterem, eine ausdr\u00fcckliche Aufl\u00f6sungsklausel gem\u00e4\u00df Art. 1456 BGB dar, die zur Aufl\u00f6sung von Rechts wegen durch einfache schriftliche Mitteilung per Fax oder E-Mail an die verkaufende Agentur oder an den Wohnsitz, auch elektronisch, falls mitgeteilt, des Reisenden f\u00fchrt. Die Zahlung des Restbetrags gilt als erfolgt, wenn die Betr\u00e4ge dem Veranstalter direkt vom Reisenden oder \u00fcber die vom Reisenden gew\u00e4hlte vermittelnde Reiseagentur zugehen.  <\/li><\/ol><p><strong>8. PREIS (ART. 39 CdT)<\/strong><\/p><ol><li>Der Preis der Pauschalreise wird im Vertrag unter Bezugnahme auf die im Katalog oder im Programm au\u00dferhalb des Katalogs angegebenen Angaben sowie auf eventuelle nachtr\u00e4gliche Aktualisierungen dieser Kataloge oder Programme au\u00dferhalb des Katalogs oder auf der Website des Veranstalters festgelegt.<\/li><li>Nach Abschluss des Pauschalreisevertrags k\u00f6nnen die Preise um den vom Veranstalter angegebenen Betrag mit maximal 8 % erh\u00f6ht werden, nur wenn der Vertrag dies ausdr\u00fccklich vorsieht und festlegt, dass der Reisende Anspruch auf eine entsprechende Preiserm\u00e4\u00dfigung hat, sowie die Berechnungsmodalit\u00e4ten f\u00fcr die Preisanpassung. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf eine Preiserm\u00e4\u00dfigung entsprechend der Verringerung der Kosten gem\u00e4\u00df Absatz 2, Buchstaben a), b) und c), die nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Pauschalreise eintritt.    <\/li><li>Preiserh\u00f6hungen sind ausschlie\u00dflich infolge von \u00c4nderungen m\u00f6glich, die Folgendes betreffen:<br>a) den Preis f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Passagieren in Abh\u00e4ngigkeit von den Kraftstoffkosten oder anderen Energiequellen;<br>b) die H\u00f6he von Steuern oder Geb\u00fchren auf die im Vertrag enthaltenen touristischen Dienstleistungen, die von nicht direkt an der Ausf\u00fchrung der Pauschalreise beteiligten Dritten erhoben werden, einschlie\u00dflich Lande-, Ein- und Ausschiffungsgeb\u00fchren in H\u00e4fen und Flugh\u00e4fen;<br>c) die f\u00fcr die Pauschalreise relevanten Wechselkurse.<\/li><li>Wenn die Preiserh\u00f6hung gem\u00e4\u00df diesem Artikel 8 Prozent des Gesamtpreises der Pauschalreise \u00fcbersteigt, gilt Artikel 40, Abs\u00e4tze 2, 3, 4 und 5 CdT.<\/li><li>Eine Preiserh\u00f6hung, unabh\u00e4ngig von ihrer H\u00f6he, ist nur nach klarer und pr\u00e4ziser Mitteilung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger durch den Veranstalter an den Reisenden m\u00f6glich, zusammen mit der Begr\u00fcndung dieser Erh\u00f6hung und den Berechnungsmodalit\u00e4ten, mindestens zwanzig Tage vor Beginn der Pauschalreise.<\/li><li>Im Falle einer Preissenkung hat der Veranstalter das Recht, die tats\u00e4chlichen Verwaltungs- und Bearbeitungskosten von der dem Reisenden geschuldeten Erstattung abzuziehen, f\u00fcr die er auf Anfrage des Reisenden einen Nachweis zu erbringen hat.<\/li><\/ol><p><strong>9. \u00c4NDERUNG ODER STORNIERUNG DER PAUSCHALREISE VOR ABREISE (ART. 40 CdT)<\/strong><\/p><ol><li>Vor Beginn der Pauschalreise kann der Veranstalter die Vertragsbedingungen au\u00dfer dem Preis gem\u00e4\u00df Artikel 39 nicht einseitig \u00e4ndern, es sei denn, er hat sich dieses Recht im Vertrag vorbehalten und die \u00c4nderung ist von geringer Bedeutung. Der Veranstalter teilt dem Reisenden die \u00c4nderung klar und pr\u00e4zise auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger mit. <\/li><li>Wenn der Veranstalter vor Beginn der Pauschalreise gezwungen ist, ein oder mehrere Hauptmerkmale der touristischen Dienstleistungen gem\u00e4\u00df Artikel 34, Absatz 1, Buchstabe a), wesentlich zu \u00e4ndern oder die spezifischen Anforderungen gem\u00e4\u00df Artikel 36, Absatz 5, Buchstabe a), nicht erf\u00fcllen kann oder eine Preiserh\u00f6hung der Pauschalreise um mehr als 8 Prozent gem\u00e4\u00df Artikel 39, Absatz 3, vorschl\u00e4gt, kann der Reisende innerhalb einer vom Veranstalter festgelegten angemessenen Frist die vorgeschlagene \u00c4nderung akzeptieren oder ohne Zahlung von R\u00fccktrittsgeb\u00fchren vom Vertrag zur\u00fccktreten. Im Falle eines R\u00fccktritts kann der Veranstalter dem Reisenden eine Ersatzpauschalreise von gleichwertiger oder h\u00f6herer Qualit\u00e4t anbieten. <\/li><li>Der Veranstalter informiert den Reisenden unverz\u00fcglich klar und pr\u00e4zise auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger \u00fcber:<br>a) die vorgeschlagenen \u00c4nderungen gem\u00e4\u00df Absatz 2 und deren Auswirkungen auf den Preis der Pauschalreise gem\u00e4\u00df Absatz 4;<br>b) eine angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende den Veranstalter \u00fcber seine Entscheidung gem\u00e4\u00df Absatz 2 informieren muss;<br>c) die Folgen einer fehlenden Antwort des Reisenden innerhalb der Frist gem\u00e4\u00df Buchstabe b) und der eventuell angebotenen Ersatzpauschalreise und deren Preis. <\/li><li>Wenn die \u00c4nderungen des Pauschalreisevertrags oder der Ersatzpauschalreise gem\u00e4\u00df Absatz 2 eine Pauschalreise von geringerer Qualit\u00e4t oder geringeren Kosten zur Folge haben, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preiserm\u00e4\u00dfigung.<\/li><li>Im Falle eines R\u00fccktritts vom Pauschalreisevertrag gem\u00e4\u00df Absatz 2, wenn der Reisende keine Ersatzpauschalreise akzeptiert, erstattet der Veranstalter unverz\u00fcglich und in jedem Fall innerhalb von vierzehn Tagen nach dem R\u00fccktritt vom Vertrag alle vom Reisenden oder f\u00fcr den Reisenden geleisteten Zahlungen, und es gelten die Bestimmungen gem\u00e4\u00df Artikel 43, Abs\u00e4tze 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 CdT.<\/li><\/ol><p><strong>10. R\u00dcCKTRITT DES REISENDEN (ART. 41 CdT)<\/strong><\/p><ol><li>Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Erstattung der angemessenen und nachweisbaren entstandenen Kosten an den Veranstalter vom Vertrag zur\u00fccktreten, \u00fcber deren H\u00f6he dieser dem Reisenden auf Anfrage eine Begr\u00fcndung liefert.<\/li><li>Der Pauschalreisevertrag kann angemessene Standard-R\u00fccktrittsgeb\u00fchren vorsehen, die auf der Grundlage des Zeitpunkts des R\u00fccktritts vom Vertrag und der erwarteten Kosteneinsparungen und der erwarteten Einnahmen aus der Neuvergabe der touristischen Dienstleistungen berechnet werden.<\/li><li>Fehlt eine Angabe der Standard-R\u00fccktrittsgeb\u00fchren, entspricht die H\u00f6he der R\u00fccktrittsgeb\u00fchren dem Preis der Pauschalreise abz\u00fcglich der Kosteneinsparungen und der Einnahmen, die aus der Neuvergabe der touristischen Dienstleistungen resultieren.<\/li><li>Im Falle unvermeidbarer und au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde, die am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he auftreten und die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise oder die Bef\u00f6rderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeintr\u00e4chtigen, hat der Reisende das Recht, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung von R\u00fccktrittsgeb\u00fchren vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die volle Erstattung der f\u00fcr die Pauschalreise geleisteten Zahlungen zu verlangen, hat jedoch keinen Anspruch auf eine zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung.<\/li><li>Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten und dem Reisenden die volle Erstattung der f\u00fcr die Pauschalreise geleisteten Zahlungen anbieten, ist jedoch nicht zur Zahlung einer zus\u00e4tzlichen Entsch\u00e4digung verpflichtet, wenn:<br>a) die Anzahl der f\u00fcr die Pauschalreise angemeldeten Personen geringer ist als die im Vertrag vorgesehene Mindestteilnehmerzahl und der Veranstalter dem Reisenden den R\u00fccktritt vom Vertrag innerhalb der im Vertrag festgesetzten Frist erkl\u00e4rt, in jedem Fall aber nicht sp\u00e4ter als zwanzig Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen Dauer, sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen Dauer und achtundvierzig Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von weniger als zwei Tagen Dauer;<br>b) der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer und au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde an der Erf\u00fcllung des Vertrags gehindert ist und dem Reisenden den R\u00fccktritt unverz\u00fcglich vor Beginn der Pauschalreise erkl\u00e4rt.<\/li><li>Der Veranstalter nimmt alle gem\u00e4\u00df den Abs\u00e4tzen 4 und 5 vorgeschriebenen Erstattungen vor oder erstattet im Hinblick auf die Bestimmungen der Abs\u00e4tze 1, 2 und 3 alle vom oder im Namen des Reisenden f\u00fcr die Pauschalreise geleisteten Zahlungen nach Abzug angemessener Kosten unverz\u00fcglich, in jedem Fall aber innerhalb von vierzehn Tagen nach dem R\u00fccktritt. In den in den Abs\u00e4tzen 4 und 5 genannten F\u00e4llen f\u00fchrt dies zur Aufl\u00f6sung der mit Dritten abgeschlossenen, funktional verbundenen Vertr\u00e4ge. <\/li><\/ol><p><strong>11. ERSATZPERSONEN UND \u00dcBERTRAGUNG DER PAUSCHALREISE AUF EINEN ANDEREN REISENDEN (ART. 38 CdT)<\/strong><\/p><ol><li>Der Reisende kann nach vorheriger Mitteilung an den Veranstalter auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger sp\u00e4testens sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise den Pauschalreisevertrag auf eine Person \u00fcbertragen, die alle Bedingungen f\u00fcr die Inanspruchnahme der Leistung erf\u00fcllt.<\/li><li>Der \u00dcbertragende und der \u00dcbernehmer des Pauschalreisevertrags haften als Gesamtschuldner f\u00fcr die Zahlung des Restpreises sowie f\u00fcr etwaige Geb\u00fchren, Steuern und sonstige zus\u00e4tzliche Kosten, einschlie\u00dflich etwaiger Verwaltungs- und Bearbeitungsgeb\u00fchren, die sich aus einer solchen \u00dcbertragung ergeben.<\/li><li>Der Veranstalter informiert den \u00dcbertragenden \u00fcber die tats\u00e4chlichen Kosten der \u00dcbertragung, die nicht unangemessen sein d\u00fcrfen und die dem Veranstalter infolge der \u00dcbertragung des Pauschalreisevertrags tats\u00e4chlich entstandenen Kosten nicht \u00fcbersteigen d\u00fcrfen, und erbringt dem \u00dcbertragenden den Nachweis \u00fcber die Geb\u00fchren, Steuern oder sonstigen zus\u00e4tzlichen Kosten, die sich aus der \u00dcbertragung des Vertrags ergeben.<\/li><li>In jedem Fall hat der Reisende, der die \u00c4nderung eines Elements eines bereits best\u00e4tigten Vorgangs beantragt, sofern der Antrag keine Vertragsnovatierung darstellt und die Umsetzung m\u00f6glich ist, dem Reiseveranstalter neben den aus der \u00c4nderung resultierenden Kosten einen pauschalen Festbetrag zu zahlen.<\/li><\/ol><p><strong>12. PFLICHTEN DER REISENDEN<\/strong><\/p><ol><li>Im Rahmen der Verhandlungen und in jedem Fall vor Vertragsabschluss werden dem Reisenden schriftlich allgemeine Informationen \u00fcber Reisep\u00e4sse, Visa und die f\u00fcr die Ausreise erforderlichen Gesundheitsformalit\u00e4ten zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/li><li>F\u00fcr die Bestimmungen zur Ausreise von Minderj\u00e4hrigen wird ausdr\u00fccklich auf die Angaben auf der Website der Staatspolizei (Polizia di Stato) verwiesen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Minderj\u00e4hrige im Besitz eines eigenen, f\u00fcr die Ausreise g\u00fcltigen Dokuments sein m\u00fcssen, d. h. eines Reisepasses oder, f\u00fcr EU-L\u00e4nder, eines f\u00fcr die Ausreise g\u00fcltigen Personalausweises. F\u00fcr die Ausreise von Minderj\u00e4hrigen unter 14 Jahren und die Ausreise von Minderj\u00e4hrigen, f\u00fcr die eine Genehmigung der Justizbeh\u00f6rde erforderlich ist, sind die auf der Website der Staatspolizei http:\/\/www.poliziadistato.it\/articolo\/191\/ aufgef\u00fchrten Vorschriften zu beachten.  <\/li><li>Reisende m\u00fcssen die entsprechenden Informationen in jedem Fall \u00fcber ihre diplomatischen Vertretungen und\/oder die jeweiligen offiziellen staatlichen Informationskan\u00e4le einholen. In jedem Fall haben die Reisenden vor der Abreise bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (f\u00fcr italienische Staatsb\u00fcrger die \u00f6rtlichen Polizeipr\u00e4sidien oder das Au\u00dfenministerium \u00fcber die Website www.viaggiaresicuri.it oder die telefonische Zentrale unter der Nummer 06.491115) zu pr\u00fcfen, ob die Informationen noch aktuell sind, und sich vor der Reise entsprechend anzupassen. Ohne eine solche Pr\u00fcfung kann dem verkaufenden Reiseb\u00fcro oder dem Veranstalter keine Verantwortung f\u00fcr die Nichtabreise eines oder mehrerer Reisender zugerechnet werden.  <\/li><li>Reisende m\u00fcssen den Vermittler und den Veranstalter in jedem Fall zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage f\u00fcr die Pauschalreise oder die Reiseleistung \u00fcber ihre Staatsangeh\u00f6rigkeit informieren und zum Zeitpunkt der Abreise endg\u00fcltig sicherstellen, dass sie im Besitz von Impfbescheinigungen, eines individuellen Reisepasses und aller anderen f\u00fcr alle von der Reiseroute ber\u00fchrten L\u00e4nder g\u00fcltigen Dokumente sowie von Aufenthalts- und Transitvisa und gegebenenfalls erforderlichen Gesundheitszeugnissen sind.<\/li><li>Dar\u00fcber hinaus ist der Reisende verpflichtet, sich beim Au\u00dfenministerium \u00fcber die offizielle Website der Farnesina www.viaggiaresicuri.it \u00fcber die soziopolitische Sicherheitslage, die gesundheitliche Situation und alle anderen n\u00fctzlichen Informationen zu den Bestimmungsl\u00e4ndern und damit \u00fcber die objektive Nutzbarkeit der erworbenen oder zu erwerbenden Leistungen zu informieren.<\/li><\/ol><p>Die oben genannten Informationen sind nicht in den Katalogen der Reiseveranstalter \u2013 online oder in Papierform \u2013 enthalten, da diese allgemeine beschreibende Informationen enthalten, wie sie in der Informationsbrosch\u00fcre angegeben sind, und keine zeitlich ver\u00e4nderlichen Informationen. Diese m\u00fcssen daher von den Reisenden selbst eingeholt werden. Die Reisenden m\u00fcssen dar\u00fcber hinaus die Regeln der normalen Vorsicht und Sorgfalt sowie die spezifischen Regeln in den Bestimmungsl\u00e4ndern der Reise, alle vom Veranstalter erteilten Informationen sowie die Verwaltungs- oder Rechtsvorschriften in Bezug auf die Pauschalreise beachten. Die Reisenden werden f\u00fcr alle Sch\u00e4den haftbar gemacht, die dem Veranstalter und\/oder dem Vermittler auch aufgrund der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen entstehen, einschlie\u00dflich der f\u00fcr ihre R\u00fcckf\u00fchrung erforderlichen Kosten.   <\/p><ol start=\"6\"><li>Der Veranstalter oder Vermittler, der eine Entsch\u00e4digung oder eine Preisminderung gew\u00e4hrt oder Schadenersatz geleistet hat oder gezwungen war, andere gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen zu erf\u00fcllen, hat ein R\u00fcckgriffsrecht gegen\u00fcber den Personen, die zum Eintritt der Umst\u00e4nde oder des Ereignisses beigetragen haben, aus denen die Entsch\u00e4digung, die Preisminderung, der Schadenersatz oder die anderen betreffenden Verpflichtungen resultierten, sowie gegen\u00fcber den Personen, die aufgrund anderer Bestimmungen zur Erbringung von Unterst\u00fctzungs- und Unterbringungsleistungen verpflichtet sind, falls der Reisende nicht an den Ort der Abreise zur\u00fcckkehren kann. Der Veranstalter oder Vermittler, der den Reisenden entsch\u00e4digt hat, tritt im Rahmen der geleisteten Entsch\u00e4digung in alle Rechte und Klagen des Letzteren gegen\u00fcber verantwortlichen Dritten ein; der Reisende stellt dem Veranstalter oder Vermittler alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente, Informationen und Elemente zur Verf\u00fcgung, die f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Subrogationsrechts n\u00fctzlich sind (Art. 51 <em>quinquies<\/em> CdT).  <\/li><\/ol><p><strong>13. HAFTUNGSREGELUNG DES VERANSTALTERS (ART. 42 CdT)<\/strong><\/p><ol><li>Der Veranstalter ist f\u00fcr die Erbringung der im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabh\u00e4ngig davon, ob diese Reiseleistungen vom Veranstalter selbst, von seinen Erf\u00fcllungsgehilfen oder Beauftragten in Aus\u00fcbung ihrer Funktionen, von Dritten, deren er sich bedient, oder von anderen Erbringern von Reiseleistungen gem\u00e4\u00df Artikel 1228 des Zivilgesetzbuches zu erbringen sind.<\/li><li>Der Reisende informiert den Veranstalter gem\u00e4\u00df den Artikeln 1175 und 1375 des Zivilgesetzbuches direkt oder \u00fcber den Vermittler unverz\u00fcglich unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls \u00fcber etwaige Vertragswidrigkeiten, die w\u00e4hrend der Erbringung einer im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistung festgestellt werden.<\/li><li>Wird eine der Reiseleistungen nicht gem\u00e4\u00df den Vereinbarungen im Pauschalreisevertrag erbracht, hilft der Veranstalter der Vertragswidrigkeit ab, es sei denn, dies erweist sich als unm\u00f6glich oder ist unter Ber\u00fccksichtigung des Ausma\u00dfes der Vertragswidrigkeit und des Wertes der von der Vertragswidrigkeit betroffenen Reiseleistungen mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden. Hilft der Veranstalter der Vertragswidrigkeit nicht ab, findet Artikel 43 Anwendung. <\/li><li>Unbeschadet der Ausnahmen in Absatz 3 kann der Reisende, wenn der Veranstalter der Vertragswidrigkeit nicht innerhalb einer vom Reisenden unter Ber\u00fccksichtigung der Dauer und der Merkmale der Pauschalreise gesetzten angemessenen Frist mit der gem\u00e4\u00df Absatz 2 erfolgten Beanstandung abhilft, die Vertragswidrigkeit selbst beheben und die Erstattung der erforderlichen, angemessenen und nachgewiesenen Kosten verlangen; verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sofortige Abhilfe erforderlich, muss der Reisende keine Frist setzen.<\/li><li>Stellt eine Vertragswidrigkeit gem\u00e4\u00df Artikel 1455 des Zivilgesetzbuches eine nicht unerhebliche Nichterf\u00fcllung der in einer Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen dar und hat der Veranstalter diese nicht innerhalb einer vom Reisenden unter Ber\u00fccksichtigung der Dauer und der Merkmale der Pauschalreise gesetzten angemessenen Frist mit der gem\u00e4\u00df Absatz 2 erfolgten Beanstandung behoben, kann der Reisende den Pauschalreisevertrag ohne Kosten von Rechts wegen und mit sofortiger Wirkung aufl\u00f6sen oder gegebenenfalls gem\u00e4\u00df Artikel 43 eine Preisminderung verlangen, unbeschadet eines etwaigen Schadenersatzes. Im Falle der Vertragsaufl\u00f6sung sorgt der Veranstalter, sofern die Pauschalreise die Bef\u00f6rderung von Personen umfasste, auch f\u00fcr die R\u00fcckkehr des Reisenden mit einem gleichwertigen Transportmittel ohne unangemessene Verz\u00f6gerung und ohne zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr den Reisenden. <\/li><li>Ist es unm\u00f6glich, die R\u00fcckkehr des Reisenden zu gew\u00e4hrleisten, tr\u00e4gt der Veranstalter die Kosten f\u00fcr die notwendige Unterbringung, nach M\u00f6glichkeit in einer gleichwertigen Kategorie wie im Vertrag vorgesehen, f\u00fcr einen Zeitraum von h\u00f6chstens drei N\u00e4chten pro Reisendem oder f\u00fcr den l\u00e4ngeren Zeitraum, der gegebenenfalls in den f\u00fcr die betreffenden Verkehrsmittel geltenden EU-Vorschriften \u00fcber Fahrgastrechte vorgesehen ist.<\/li><li>Die Kostenbegrenzung gem\u00e4\u00df Absatz 6 gilt nicht f\u00fcr Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1107\/2006 und deren Begleitpersonen, f\u00fcr schwangere Frauen, f\u00fcr unbegleitete Minderj\u00e4hrige und f\u00fcr Personen, die besondere medizinische Hilfe ben\u00f6tigen, sofern der Veranstalter mindestens achtundvierzig Stunden vor Beginn der Pauschalreise \u00fcber deren besondere Bed\u00fcrfnisse informiert wurde. Der Veranstalter kann sich nicht auf unvermeidbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde berufen, um die Haftung gem\u00e4\u00df diesem Absatz zu begrenzen, wenn der Erbringer der Bef\u00f6rderungsleistung sich nach den geltenden EU-Vorschriften nicht auf dieselben Umst\u00e4nde berufen kann.  <\/li><li>Ist es aufgrund nachtr\u00e4glich eintretender Umst\u00e4nde, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, unm\u00f6glich, w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung einen wesentlichen Teil (nach Wert oder Qualit\u00e4t) der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Kombination von Reiseleistungen zu erbringen, bietet der Veranstalter ohne Aufpreis f\u00fcr den Reisenden angemessene alternative L\u00f6sungen von m\u00f6glichst gleichwertiger oder h\u00f6herer Qualit\u00e4t als im Vertrag angegeben an, damit die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise fortgesetzt werden kann, einschlie\u00dflich der M\u00f6glichkeit, dass die R\u00fcckkehr des Reisenden zum Ort der Abreise nicht wie vereinbart erfolgt. F\u00fchren die vorgeschlagenen alternativen L\u00f6sungen zu einer Pauschalreise von geringerer Qualit\u00e4t als im Pauschalreisevertrag angegeben, gew\u00e4hrt der Veranstalter dem Reisenden eine angemessene Preisminderung. <\/li><li>Der Reisende kann die vorgeschlagenen alternativen L\u00f6sungen nur ablehnen, wenn sie nicht mit den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder wenn die gew\u00e4hrte Preisminderung unangemessen ist.<\/li><li>Ist es unm\u00f6glich, alternative L\u00f6sungen anzubieten, oder lehnt der Reisende die vorgeschlagenen alternativen L\u00f6sungen gem\u00e4\u00df Absatz 8 ab, wird dem Reisenden eine Preisminderung gew\u00e4hrt. Im Falle der Nichterf\u00fcllung der Angebotsverpflichtung gem\u00e4\u00df Absatz 8 findet Absatz 5 Anwendung. <\/li><li>Ist es aufgrund nachtr\u00e4glich eintretender Umst\u00e4nde, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, unm\u00f6glich, die R\u00fcckkehr des Reisenden wie im Pauschalreisevertrag vereinbart zu gew\u00e4hrleisten, finden die Abs\u00e4tze 6 und 7 Anwendung.<\/li><\/ol><p><strong>14. HAFTUNGSREGELUNG DES VERMITTLERS (ART. 50 \u2013 51 <em>quater<\/em> CdT) <\/strong><\/p><ol><li>Der Vermittler ist f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des ihm vom Reisenden mit dem Reisevermittlungsvertrag erteilten Mandats verantwortlich, unabh\u00e4ngig davon, ob die Leistung vom Vermittler selbst, von seinen Erf\u00fcllungsgehilfen oder Beauftragten in Aus\u00fcbung ihrer Funktionen oder von Dritten, deren er sich bedient, erbracht wird, wobei die Erf\u00fcllung der eingegangenen Verpflichtungen im Hinblick auf die f\u00fcr die Aus\u00fcbung der entsprechenden beruflichen T\u00e4tigkeit erforderliche Sorgfalt zu beurteilen ist.<\/li><li>Der Vermittler haftet nicht f\u00fcr Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzurechnen sind oder auf unvermeidbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li><li>Der Anspruch des Reisenden auf Schadenersatz im Zusammenhang mit der Haftung des Vermittlers verj\u00e4hrt in zwei Jahren ab dem Datum der R\u00fcckkehr des Reisenden an den Ort der Abreise.<\/li><\/ol><p><strong>15.0 HAFTUNGSBESCHR\u00c4NKUNGEN (ART. 43, Absatz 5)<\/strong><\/p><p>Der Pauschalreisevertrag kann eine Begrenzung der vom Veranstalter geschuldeten Entsch\u00e4digung vorsehen, mit Ausnahme von Personensch\u00e4den oder vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig verursachten Sch\u00e4den, sofern diese Begrenzung nicht weniger als das Dreifache des Gesamtpreises der Pauschalreise betr\u00e4gt.<br>Der Anspruch auf Schadensersatz f\u00fcr Personensch\u00e4den verj\u00e4hrt innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der R\u00fcckkehr des Reisenden zum Abfahrtsort oder innerhalb der l\u00e4ngeren Frist, die f\u00fcr den Schadensersatz bei Personensch\u00e4den durch die Bestimmungen vorgesehen ist, die die in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen regeln.<\/p><p><strong>16. M\u00d6GLICHKEIT, DEN VERANSTALTER \u00dcBER DEN VERMITTLER ZU KONTAKTIEREN (ART. 44 CdT)<\/strong><\/p><ol><li>Der Reisende kann Mitteilungen, Anfragen oder Beschwerden bez\u00fcglich der Durchf\u00fchrung der Pauschalreise direkt an den Vermittler richten, \u00fcber den er diese erworben hat, welcher seinerseits diese Mitteilungen, Anfragen oder Beschwerden unverz\u00fcglich an den Veranstalter weiterleitet.<\/li><li>F\u00fcr die Einhaltung der Fristen oder Verj\u00e4hrungsfristen gilt das Datum, an dem der Vermittler die in Absatz 1 genannten Mitteilungen, Anfragen oder Beschwerden erh\u00e4lt, auch f\u00fcr den Veranstalter als Eingangsdatum.<\/li><\/ol><p><strong>17. BEISTANDSPFLICHT (ART. 45 CdT)<\/strong><\/p><ol><li>Der Veranstalter leistet dem Reisenden, der sich in Schwierigkeiten befindet, auch unter den in Artikel 42 Absatz 7 CdT genannten Umst\u00e4nden, unverz\u00fcglich angemessene Unterst\u00fctzung, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen \u00fcber Gesundheitsdienste, \u00f6rtliche Beh\u00f6rden und konsularische Hilfe, und unterst\u00fctzt den Reisenden bei der Durchf\u00fchrung von Fernkommunikation sowie bei der Suche nach alternativen Reiseleistungen.<\/li><li>Der Veranstalter kann die Zahlung angemessener Kosten f\u00fcr diese Unterst\u00fctzung verlangen, sofern das Problem vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig vom Reisenden verursacht wurde, im Rahmen der tats\u00e4chlich entstandenen Kosten.<\/li><\/ol><p><strong>18. VERSICHERUNG GEGEN STORNIERUNGS- UND R\u00dcCKREISEKOSTEN (ART. 47, ABSATZ 10 CdT)<\/strong><\/p><p>Falls nicht ausdr\u00fccklich im Preis enthalten, ist es m\u00f6glich und empfehlenswert, zum Zeitpunkt der Buchung und \u00fcber den Vermittler spezielle Versicherungspolicen gegen Kosten abzuschlie\u00dfen, die sich aus der Stornierung der Pauschalreise, aus Unf\u00e4llen und\/oder Krankheiten, die auch die R\u00fcckreisekosten abdecken, sowie aus Verlust und\/oder Besch\u00e4digung des Gep\u00e4cks ergeben. Die aus den Versicherungsvertr\u00e4gen entstehenden Rechte m\u00fcssen vom Reisenden direkt gegen\u00fcber den abschlie\u00dfenden Versicherungsgesellschaften geltend gemacht werden, zu den Bedingungen und in der Weise, die in den Policen selbst vorgesehen sind, wie in den in den Katalogen ver\u00f6ffentlichten oder in den Brosch\u00fcren dargelegt, die den Reisenden zum Zeitpunkt der Abreise zur Verf\u00fcgung gestellt werden. <\/p><p><strong>19. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNGSINSTRUMENTE (ART. 36, ABSATZ 5, BUCHST. G) CdT)<\/strong><\/p><p>Der Veranstalter kann dem Reisenden \u2013 im Katalog, in der Dokumentation, auf seiner Website oder in anderer Form \u2013 Modalit\u00e4ten zur alternativen Beilegung entstandener Streitigkeiten (ADR \u2013 Alternative Dispute Resolution) gem\u00e4\u00df D.Lgs. vorschlagen. 206\/2005. In diesem Fall gibt der Veranstalter die Art der vorgeschlagenen alternativen Beilegung und die Auswirkungen an, die eine solche Zustimmung mit sich bringt.<\/p><p><strong>20. SCHUTZ DES REISENDEN (ART. 47 CdT).<\/strong><\/p><ol><li>Der Veranstalter und der Vermittler mit Sitz im Inland sind durch einen Haftpflichtversicherungsvertrag zugunsten des Reisenden f\u00fcr die Entsch\u00e4digung von Sch\u00e4den abgedeckt, die sich aus der Verletzung der jeweiligen mit den jeweiligen Vertr\u00e4gen \u00fcbernommenen Verpflichtungen ergeben.<\/li><li>Die Vertr\u00e4ge zur Organisation von Pauschalreisen sind durch Versicherungspolicen oder Bankgarantien oder durch die in Absatz 3 des Art. 47 des CdT genannten Fonds abgesichert, die bei Auslandsreisen und Reisen innerhalb eines einzelnen Landes, einschlie\u00dflich Reisen in Italien, im Falle der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder des Konkurses des Veranstalters oder des Vermittlers auf Antrag des Reisenden unverz\u00fcglich die Erstattung des f\u00fcr den Kauf der Pauschalreise gezahlten Preises und die sofortige R\u00fcckkehr des Reisenden garantieren, falls die Pauschalreise die Bef\u00f6rderung des Reisenden umfasst, sowie gegebenenfalls die Zahlung von Verpflegung und Unterkunft vor der R\u00fcckkehr. Die Garantie ist wirksam, dem Gesch\u00e4ftsvolumen angemessen und deckt die vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Kosten, die Betr\u00e4ge der von oder f\u00fcr Reisende in Bezug auf Pauschalreisen geleisteten Zahlungen unter Ber\u00fccksichtigung der Dauer des Zeitraums zwischen Anzahlungen und Restzahlung und der Fertigstellung der Pauschalreisen sowie der gesch\u00e4tzten Kosten f\u00fcr R\u00fcckf\u00fchrungen im Falle der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder des Konkurses des Veranstalters oder des Vermittlers.  <\/li><li>Die Reisenden kommen in den Genuss des Schutzes im Falle der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder des Konkurses des Veranstalters oder des Vermittlers unabh\u00e4ngig von ihrem Wohnsitz, dem Abfahrtsort oder dem Verkaufsort der Pauschalreise und unabh\u00e4ngig vom Mitgliedstaat, in dem die f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des Schutzes im Falle der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder des Konkurses zust\u00e4ndige Stelle niedergelassen ist.<\/li><li>In den in Absatz 2 vorgesehenen F\u00e4llen kann dem Reisenden alternativ zur Erstattung des Preises oder zur sofortigen R\u00fcckkehr die Fortsetzung der Pauschalreise nach den Modalit\u00e4ten der Artikel 40 und 42 CdT angeboten werden.<\/li><\/ol><p><strong>21. OPERATIVE \u00c4NDERUNGEN<\/strong><\/p><p>In Anbetracht der langen Vorlaufzeit, mit der die Kataloge ver\u00f6ffentlicht werden, die Informationen \u00fcber die Modalit\u00e4ten der Inanspruchnahme der Leistungen enthalten, wird darauf hingewiesen, dass die in der Annahme des Kaufangebots f\u00fcr die Leistungen angegebenen Flugzeiten und -strecken \u00c4nderungen unterliegen k\u00f6nnen, da sie einer nachtr\u00e4glichen Best\u00e4tigung bed\u00fcrfen. Zu diesem Zweck sollte der Reisende vor der Abreise bei seinem Reiseb\u00fcro die Best\u00e4tigung der Leistungen einholen. Der Veranstalter informiert die Passagiere \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens innerhalb der Fristen und in der Weise, die in Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 2111\/2005 vorgesehen sind.   <\/p><p><strong>22. Information gem\u00e4\u00df Art. 13 des D. Lgs. 196\/2003 und Art. 13 der Verordnung (EU) 2016\/679   <\/strong><\/p><p>Gem\u00e4\u00df Art. 13 des Gesetzesdekrets 196\/2003 (\u201eDatenschutzkodex\u201c) und Art. 13 der Verordnung (EU) 2016\/679 zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen und anderer Subjekte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten m\u00f6chten wir Sie dar\u00fcber informieren, dass die von Ihnen zur Verf\u00fcgung gestellten personenbezogenen Daten unter Beachtung der oben genannten Vorschriften und der Geheimhaltungspflichten, denen die unterzeichnende Gesellschaft unterliegt, verarbeitet werden.   <\/p><p><strong>23. OBLIGATORISCHE MITTEILUNG GEM\u00c4SS ARTIKEL 17 DES GESETZES NR. 38\/2006.<\/strong><\/p><p>\u201eDas italienische Gesetz bestraft Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornografie mit Freiheitsentzug, auch wenn sie im Ausland begangen werden.\u201c<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Bedingungen f\u00fcr einzelne touristische Dienstleistungen Die Bedingungen und Hauptmerkmale der gebuchten touristischen Dienstleistung sind im Voucher \/ Bef\u00f6rderungsdokument \/ Reisedokument aufgef\u00fchrt, das nach Buchung und Zahlung ausgedruckt oder auf dem Smartphone gespeichert werden kann. 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